Mietrecht
Im Bereich des Mietrechts vertrete ich sowohl Vermieter als auch Mieter. Damit kenne ich beide Seiten und kann mich in beide Parteien hineindenken, was für die jeweilige Vertretung sehr hilfreich ist.
Bei bestehenden Pflichtverletzungen oder Verzug der Gegenseite besteht die Möglichkeiten die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts von der Gegenseite ersetzt zu verlangen.
Insbesondere in folgenden mietrechtlichen Bereichen der Wohnraum und Gewerberaummiete berate und vertrete ich Sie gerne:
- Kontrolle von Vertragsklauseln
- Prüfung und Erstellung von Miet- und Pachtverträgen
- Durchsetzung und Abwehr einer Kündigung
- Eigenbedarfskündigung und Abwehr einer solchen
- Mieterhöhungen durchsetzen und abwehren
- Kaution und andere Mietsicherheiten
- Mietminderung
- Schimmel und andere Gesundheitsgefährdungen
- Durchführung von und Verteidigung gegen Räumungsklagen
- Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen