Vergütung / Preise
Meine Vergütung regelt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Anhand von gesetzlichen Gebührentabellen wird die Gebühr nach Gegenstandswert ermittelt. Zu weiteren Informationen siehe ergänzend: www.brak.de/ fuer-verbraucher/Kosten/
Selbstverständlich sind in einem gewissen Umfang auch der Abschluss von Gebührenvereinbarungen mit Pauschalbeträgen oder eine Abrechnung meiner Tätigkeit auf Stundenbasis möglich.
Für eine Erstberatung eines Verbrauchers, die eine erste Einschätzung der Rechtslage sowie Überlegungen zum weiteren möglichen Vorgehen umfasst, berechne ich pauschal 120 € inkl. Mehrwertsteuer pro Angelegenheit; umfassendere Erstberatungen berechnen sich nach § 34 RVG.
Häufig besteht die Möglichkeit, die durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstandenen Kosten im Rahmen von Schadensersatzansprüchen von der Gegenseite zurück zu fordern. Gerne berate ich Sie hierzu.
Im Rahmen des Unfallschadensrechts ist der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer bei einem unverschuldeten Unfall verpflichtet, die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu übernehmen.